Brutto-Netto Rechner

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026 mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben (vereinfachte Berechnung)

Ihre Angaben

%

Gesamtsatz der Kasse; Sie zahlen die Hälfte. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Vereinfachte Berechnung — siehe Hinweis bei den Ergebnissen.

Ergebnis

Netto pro Monat

2.609,17 €

von 4.000,00 € brutto

Netto pro Jahr

31.310,00 €

Abgabenquote

34,8 %

Es bleiben 65,2 % vom Brutto

Steuern pro Monat

520,83 €

Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer

Sozialabgaben pro Monat

870,00 €

RV + AV + KV + PV (Arbeitnehmeranteil)

Abzüge im Detail

PositionMonatJahr
Lohnsteuer520,83 €6.250,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)372,00 €4.464,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)52,00 €624,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)350,00 €4.200,00 €
Pflegeversicherung (2,4 %)96,00 €1.152,00 €
Gesamtabzüge1.390,83 €16.690,00 €

Vereinfachte Berechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) und den Sozialversicherungswerten 2026. Steuerklasse III unterstellt einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen (Splittingtarif); Klasse V/VI nutzen die Differenzformel des § 39b EStG. Kinderfreibeträge, individuelle Freibeträge (ELStAM), PV-Abschläge ab dem 2. Kind und private Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Lohnsteuerabzug Ihres Arbeitgebers kann geringfügig abweichen.

Brutto-Netto Leitfaden Deutschland 2026

Überblick

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen nach allen Abzügen mit unserem Brutto Netto Rechner für Deutschland.

Warum diesen Brutto Netto Rechner verwenden

Das Verständnis Ihres Nettoeinkommens ist unerlässlich für eine effektive Budgetplanung.

Deutsche Vorschriften

Dieser Rechner entspricht den aktuellen deutschen Vorschriften und wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Alle Berechnungen entsprechen den Anforderungen des Finanzamt.

💼 Steuerklassen 2026

  • Klasse I: Ledig, geschieden (Grundfreibetrag 12.348 €)
  • Klasse II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag 4.260 €)
  • Klasse III: Verheiratet, Ehepartner Klasse V oder nicht berufstätig
  • Klasse IV: Verheiratet, beide berufstätig (Faktor möglich)

🏥 Sozialversicherung 2026

  • Krankenversicherung: 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 2,9 % → 1,45 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 % (bis 8.450 €/Monat)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (bis 8.450 €/Monat)
  • Pflegeversicherung: 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %; Sachsen abweichend)

💡 Steueroptimierung

  • Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € sammeln
  • Sonderausgaben: Versicherungen, Spenden, Altersvorsorge
  • Außergewöhnliche Belastungen geltend machen
  • Steuerklassenwahl bei Ehepaaren jährlich prüfen

📊 Beitragsgrenzen 2026

  • Rentenversicherung: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich)
  • Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat
  • Grundfreibetrag: 12.348 €/Jahr
  • Soli-Freigrenze: 20.350 € Jahreslohnsteuer (Einzelveranlagung)

Vereinfachte Berechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG) und der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026. Individuelle Faktoren (Kinderfreibeträge, ELStAM-Freibeträge, PKV) können abweichen. Für steuerliche Beratung konsultieren Sie einen Steuerberater.

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Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Nettogehalt in Deutschland berechnet?

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Lohnsteuer (nach dem Tarif des § 32a EStG), Solidaritätszuschlag (nur bei höheren Einkommen), Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied) und Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils Arbeitnehmeranteil).

Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?

Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab: Klasse I (ledig), II (alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag von 4.260 €), III/V (verheiratet, ungleiche Einkommen), IV (verheiratet, ähnliche Einkommen), VI (Zweitjob). Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV (ggf. mit Faktor) wählen.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Arbeitnehmer zahlen 2026: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % (jeweils bis 8.450 €/Monat), Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2,9 %, also 1,45 %) und Pflegeversicherung 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %; Sachsen: 2,3 % bzw. 2,9 %), jeweils bis 5.812,50 €/Monat.

Ab wann zahlt man 2026 Solidaritätszuschlag?

Der Soli von 5,5 % der Lohnsteuer fällt 2026 erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) übersteigt. Darüber greift eine Milderungszone von höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags — rund 90 % der Beschäftigten zahlen keinen Soli mehr.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.

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