Elterngeld-Rechner

Basiselterngeld und ElterngeldPlus 2026 berechnen — mit Ersatzrate, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Anspruchsprüfung

Ihre Angaben

Durchschnittliches Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (pauschaliertes „Elterngeld-Netto“ — eine Schätzung liefert unser Brutto-Netto-Rechner).

Z. B. aus Teilzeit (bis 32 Wochenstunden erlaubt). 0, wenn Sie nicht arbeiten.

Optional, für die Anspruchsprüfung: ab 175.000 € zvE (gemeinsam bzw. allein) entfällt der Anspruch (Geburten ab 01.04.2025).

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Vereinfachte Berechnung — siehe Hinweis bei den Ergebnissen.

Ergebnis

Basiselterngeld pro Monat

1.625,00 €

Ersatzrate 65,0 % von 2.500,00 € Bemessungseinkommen

ElterngeldPlus pro Monat

812,50 €

halber Betrag, doppelte Bezugsdauer

Ersatzrate

65,0 %

65–67 %, bei geringem Einkommen bis 100 %

12 Monate Basiselterngeld

19.500 €

ein Elternteil allein

14 Monate (mit Partnermonaten)

22.750 €

beide Elternteile zusammen

Berechnung im Detail

Berücksichtigtes Netto vor Geburt2.500,00 €
− Netto während des Bezugs0,00 €
Bemessungseinkommen × Ersatzrate 65,0 %1.625,00 €
Basiselterngeld (mind. 300 €, max. 1.800 €)1.625,00 €
+ Geschwisterbonus0,00 €
+ Mehrlingszuschlag0,00 €
Basiselterngeld gesamt pro Monat1.625,00 €

Vereinfachte Berechnung: Die Elterngeldstelle ermittelt das „Elterngeld-Netto“ aus dem Brutto mit pauschalierten Abzügen — es kann vom tatsächlichen Auszahlungsnetto abweichen. Mutterschaftsgeld wird angerechnet, Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Basiselterngeld-Monate. Der Partnerschaftsbonus (je 2–4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei paralleler Teilzeit) ist hier nicht abgebildet.

Elterngeld-Leitfaden Deutschland 2026

Überblick

Vereinfachen Sie Ihre Berechnungen mit unserem Elterngeld Rechner optimiert für Nutzer in Deutschland.

Warum diesen Elterngeld Rechner verwenden

Zuverlässige Berechnungen verbessern die Qualität Ihrer Entscheidungen.

👶 Elterngeld 2026 in Kürze

  • Basiselterngeld: 300–1.800 € pro Monat
  • ElterngeldPlus: 150–900 € — doppelt so lange
  • Ersatzrate 65–67 %, bei geringem Einkommen bis 100 %
  • Berücksichtigtes Netto: höchstens 2.770 €/Monat

📅 Bezugsdauer

  • Basiselterngeld: 12 Monate, 14 mit Partnermonaten
  • Gleichzeitiger Basis-Bezug: max. 1 Monat (Geburten ab 04/2024)
  • Partnerschaftsbonus: je 2–4 Extra-Plus-Monate bei Teilzeit
  • Antrag innerhalb von 3 Monaten — rückwirkend nur 3 Monate

💡 Elterngeld optimieren

  • Steuerklassenwechsel mind. 7 Monate vor dem Mutterschutz prüfen
  • Bei Teilzeit im Bezug: ElterngeldPlus durchrechnen
  • Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 €
  • Mehrlingszuschlag: +300 € je weiterem Mehrling

⚠️ Anspruchsgrenzen

  • Kein Anspruch ab 175.000 € zvE im Vorjahr (Geburten ab 04/2025)
  • Höchstens 32 Wochenstunden Arbeit während des Bezugs
  • Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet
  • Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (Steuererklärung!)

Vereinfachte Berechnung nach den Regeln des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), Stand 2026. Maßgeblich ist das pauschalierte Elterngeld-Netto der Elterngeldstelle; Mutterschaftsleistungen, Progressionsvorbehalt und Partnerschaftsbonus sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Elterngeldstelle.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Basiselterngeld beträgt 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei einem Netto unter 1.000 € steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 %; ab 1.240 € Netto gilt der Mindestsatz von 65 %. ElterngeldPlus beträgt die Hälfte (150–900 €), wird dafür doppelt so lange gezahlt.

Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?

Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, höchstens 32 Wochenstunden arbeiten und in Deutschland leben. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 175.000 € erreicht — die Grenze gilt für Paare gemeinsam und für Alleinerziehende gleichermaßen.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld gibt es bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten) in voller Höhe. ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt — ein Basis-Monat entspricht zwei Plus-Monaten. Bei Teilzeitarbeit während des Bezugs ist ElterngeldPlus oft die bessere Wahl, weil der Zuverdienst es kaum kürzt. Der Partnerschaftsbonus bringt je 2–4 zusätzliche Plus-Monate, wenn beide Eltern parallel 24–32 Stunden arbeiten.

Wie funktionieren Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?

Lebt im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6 Jahren), erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 € (ElterngeldPlus: 37,50 €). Bei Mehrlingen gibt es zusätzlich 300 € je weiterem Kind der Geburt — Zwillinge +300 €, Drillinge +600 € (ElterngeldPlus jeweils die Hälfte).

Welches Einkommen zählt für die Elterngeld-Berechnung?

Nicht das tatsächliche Auszahlungsnetto, sondern ein pauschaliertes „Elterngeld-Netto“: Vom Brutto der 12 Monate vor der Geburt (Selbstständige: letztes Kalenderjahr) werden pauschale Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Berücksichtigt wird höchstens ein Netto von 2.770 €. Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel — mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz — kann das Elterngeld erhöhen.

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