Lohnsteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihren Lohnsteuerabzug 2026 nach Steuerklasse — inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (vereinfachte Berechnung)

Ihre Angaben

%

Beeinflusst über die Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Vereinfachte Berechnung — siehe Hinweis bei den Ergebnissen.

Ergebnis

Lohnsteuer pro Monat

520,83 €

6.250,00 € pro Jahr (Steuerklasse I)

Solidaritätszuschlag

0,00 €

Unterhalb der Freigrenze — kein Soli

Kirchensteuer

0,00 €

Nicht kirchensteuerpflichtig

Steuerabzug gesamt

520,83 € / Monat

6.250,00 € pro Jahr — Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer

Durchschnittssteuersatz

13,0 %

Lohnsteuer im Verhältnis zum Brutto

Grenzsteuersatz

30,6 %

Auf den nächsten verdienten Euro

Zugrunde gelegtes zu versteuerndes Einkommen (vereinfacht): 36.918,00 € — Brutto abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgeaufwendungen (Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).

Vereinfachte Berechnung nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG). Kinderfreibeträge, individuelle Freibeträge (ELStAM) und die Feinheiten des amtlichen Programmablaufplans werden nicht abgebildet — der tatsächliche Abzug laut Gehaltsabrechnung kann geringfügig abweichen.

📊 Einkommensteuertarif 2026

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (steuerfrei)
  • Progressionszonen: 14 % bis 42 % (12.349 € – 69.878 €)
  • Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €
  • Reichensteuer 45 % ab 277.826 €

💡 Lohnsteuer senken

  • Freibeträge (z. B. Fahrtkosten) in ELStAM eintragen lassen
  • Steuerklassenwahl bei Ehepaaren jährlich prüfen
  • Werbungskosten über 1.230 € in der Steuererklärung geltend machen
  • Zu viel gezahlte Lohnsteuer per Steuererklärung zurückholen

Vereinfachte Berechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG). Der tatsächliche Lohnsteuerabzug nach dem amtlichen Programmablaufplan kann geringfügig abweichen. Keine steuerliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber behält sie direkt vom Gehalt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Mit der Einkommensteuererklärung wird die endgültige Jahressteuer abgerechnet — zu viel gezahlte Lohnsteuer wird erstattet.

Wie viel Lohnsteuer zahlt man 2026?

Das hängt vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse ab. 2026 bleibt der Grundfreibetrag von 12.348 € steuerfrei; darüber steigt der Grenzsteuersatz progressiv von 14 % auf 42 % (ab 69.879 €), Spitzenverdiener ab 277.826 € zahlen 45 %. Bei 50.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse I fallen etwa 6.700 € Lohnsteuer an.

Welche Rolle spielt die Steuerklasse?

Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird — nicht die endgültige Steuerlast. Klasse I/IV nutzen den Grundtarif, Klasse II zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €), Klasse III den günstigen Splittingtarif, Klasse V und VI führen zu deutlich höherem Abzug.

Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?

Nur noch Besserverdiener: Der Soli (5,5 % der Lohnsteuer) fällt 2026 erst an, wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (40.700 € bei Steuerklasse III bzw. Zusammenveranlagung). Darüber mildert eine Übergangszone den Einstieg auf höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Kirchenmitglieder zahlen 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer.

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