Berechnen Sie Mehrwertsteuer, bereiten Sie die UStVA vor und optimieren Sie Ihre Steuerplanung
MwSt berechnen, UStVA vorbereiten und Steueroptimierung für deutsche Unternehmen
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient nur der groben Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Umsatzsteuerregelungen können komplex sein, insbesondere bei speziellen Branchen oder grenzüberschreitenden Geschäften. Konsultieren Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt für spezielle Beratung zu Ihrer Geschäftssituation. Aktuelle Steuersätze und Regelungen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Die Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung. Aktuelle Regelungen beim Bundesfinanzministerium prüfen.
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsteuersatz von 19% für die meisten Waren und Dienstleistungen und den ermäßigten Satz von 7% für Grundnahrungsmittel, Bücher und andere soziale Güter.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.
Die UStVA ist eine Steuererklärung, die Unternehmer regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) beim Finanzamt einreichen müssen. Dabei wird die Differenz zwischen erhaltener und gezahlter Umsatzsteuer ermittelt.
Nein, Kleinunternehmer können keine Vorsteuer geltend machen. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, dürfen aber auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist pflicht, wenn die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten werden. Freiwillig kann man auch vorher wechseln, ist dann aber mindestens 5 Jahre gebunden.
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