Grundsteuer Rechner

Grundsteuer B nach dem Bundesmodell aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz berechnen

Ihre Angaben (Bundesmodell)

Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert (steht im Grundsteuerwertbescheid). Nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert.

%

Der Grundsteuer-B-Hebesatz Ihrer Stadt/Gemeinde in Prozent (z. B. 470 % = Faktor 4,7). Steht im Grundsteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Bundesmodell nach §§ 13, 15, 25 GrStG. Gilt NICHT für BY, BW, HE, NI, HH (eigene Ländermodelle — siehe Hinweis).

Ergebnis

Grundsteuer pro Jahr

364,25 €

Hebesatz 470 % × Messbetrag

Pro Quartal

91,06 €

Übliche Fälligkeit (15.2./15.5./15.8./15.11.)

Pro Monat

30,35 €

rechnerisch

Rechenweg

Grundsteuerwert250.000,00 €
× Steuermesszahl (0,31 ‰)77,50 €
= Steuermessbetrag77,50 €
× Hebesatz (470 %)4,7
= Grundsteuer/Jahr364,25 €

Dieser Rechner bildet das Bundesmodell ab. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gelten eigene Modelle mit anderen Formeln und Eingabegrößen (Flächen, Bodenrichtwert, Lage). Für diese Länder ist das Ergebnis hier nicht maßgeblich.

Maßgeblich ist Ihr Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Der Grundsteuerwert stammt aus dem Bescheid des Finanzamts. Für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) gilt eine eigene Messzahl (0,55 ‰), die hier nicht abgebildet ist.

Berechnung nach dem Bundesmodell (§§ 13, 15, 25 GrStG, Steuermesszahlen 0,31 ‰ / 0,34 ‰). Gilt NICHT für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg (eigene Ländermodelle mit anderen Formeln). Maßgeblich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

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Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Grundsteuer im Bundesmodell berechnet?

In drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest, multipliziert ihn mit der Steuermesszahl zum Steuermessbetrag, und die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer pro Jahr.

Wie hoch ist die Steuermesszahl 2026?

Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,31 ‰ (0,031 %) für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ (0,034 %) für gewerbliche und sonstige Grundstücke (§ 15 GrStG). Die niedrigere Messzahl für Wohnen soll das Wohnen entlasten.

Welche Bundesländer nutzen nicht das Bundesmodell?

Fünf Länder haben eigene Modelle: Bayern (reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Hessen und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell mit Lagefaktor) sowie Hamburg (Wohnlagemodell). Dort gilt die Bundesmodell-Formel nicht. Saarland und Sachsen nutzen das Bundesmodell mit eigenen Messzahlen.

Woher bekomme ich den Grundsteuerwert und den Hebesatz?

Der Grundsteuerwert steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts (nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert). Den Hebesatz der Grundsteuer B legt Ihre Stadt oder Gemeinde fest; er steht im Grundsteuerbescheid oder auf der Website der Gemeinde.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke (dieser Rechner). Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Messzahl 0,55 ‰). Die optionale Grundsteuer C erlaubt Gemeinden, baureife unbebaute Grundstücke höher zu besteuern.

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