Kapitalertragsteuer-Rechner

Abgeltungsteuer 2026 berechnen: KESt (25 %), Solidaritätszuschlag (1,375 %) und optionale Kirchensteuer — mit Sparerpauschbetrag und Rechenweg.

Ihre Angaben

Summe aller Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) vor Abzug von Sparerpauschbetrag und Steuern.

Sparerpauschbetrag 2026 nach § 20 Abs. 9 EStG: 1.000 €. Der Betrag kann durch einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank abgerufen werden. Tragen Sie ein, wie viel Sie tatsächlich nutzen.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Berechnung nach § 43a EStG und § 51a Abs. 2b EStG. Soli: 5,5 % auf die KESt (§ 3 SolZG 1995).

Ergebnis

Nettobetrag nach Steuern

3.945,00 €

Effektiver Steuersatz auf Bruttoertrag: 21,10 %

Kapitalertragsteuer

1.000,00 €

25,0000 % auf 4.000,00 €

Solidaritätszuschlag

55,00 €

5,5 % auf KESt 1.000,00 €

Steuerabzüge gesamt

1.055,00 €

26,375 % auf steuerpflichtigen Anteil

Rechenweg (§ 43a EStG)

Kapitalertrag brutto5.000,00 €
− Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)1.000,00 €
= Steuerpflichtiger Anteil4.000,00 €
× 25,0000 % KESt1.000,00 €
Soli (5,5 % × KESt 1.000,00 €)55,00 €
= Nettoertrag3.945,00 €

Günstigerprüfung: Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit dem günstigeren persönlichen Steuersatz.

Unverbindliche Berechnung nach § 43a EStG und § 51a Abs. 2b EStG (Stand: 2026). Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG (JStG 2022). Nicht abgebildet: Verlustverrechnung, Günstigerprüfung, Thesaurierungsbesteuerung bei Fonds. Maßgeblich ist die Steuerabrechnung Ihrer depotführenden Bank sowie ggf. der Steuerbescheid Ihres Finanzamts.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) gemäß § 43a EStG. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KESt (= 1,375 % des Ertrags). Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von exakt 26,375 % des steuerpflichtigen Anteils. Die Bank behält die Steuer automatisch ein.

Was ist der Sparerpauschbetrag und wie hoch ist er 2026?

Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) stellt Kapitalerträge bis zu einem Betrag pro Jahr steuerfrei: 1.000 € bei Einzelveranlagung, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern. Dieser Betrag gilt seit 2023 (angehoben vom Jahressteuergesetz 2022 von 801 €/1.602 €). Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank wird der Betrag direkt berücksichtigt.

Wie funktioniert die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen?

Kirchensteuerpflichtige zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) auf die Kapitalertragsteuer. Um die Gesamtbelastung konsistent zu halten, wird die KESt leicht ermäßigt: KESt-Rate = 25 % ÷ (1 + Kirchensteuersatz × 25 %). Seit 2015 ist die Bank zur automatischen Einbehaltung verpflichtet (§ 51a Abs. 2c EStG). Wer widersprechen möchte, stellt einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Das ist zum Beispiel bei Rentnern, Studenten oder Personen mit geringem Gesamteinkommen der Fall. In der Steuererklärung beantragen Sie die Günstigerprüfung; das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann mit Ihrem günstigeren persönlichen Satz und erstattet die Differenz.

Wie werden Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet?

Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur mit Kapitalerträgen verrechnet werden — nicht mit Arbeitslohn oder anderen Einkunftsarten. Innerhalb der Kapitalerträge gilt: Aktienverluste (realisierte Kursverluste aus Aktien) dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG), nicht mit Zinsen oder Dividenden. Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Fonds) können freier verrechnet werden. Depotbanken führen Verlustverrechnungstöpfe automatisch.

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