Kfz-Steuer-Rechner

Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für Ihren Pkw nach § 9 KraftStG — Hubraum- und CO2-Komponente für Benziner und Diesel, inklusive E-Auto-Befreiung bis 2035.

Ihr Fahrzeug (Pkw)

In cm³ — siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.1. Besteuert wird je angefangene 100 cm³.

In g/km (kombiniert) — Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7. Für Erstzulassungen ab 09/2018 gilt der WLTP-Wert.

Stand: 2026 (§ 9 KraftStG; E-Auto-Befreiung nach dem 8. KraftStG-ÄndG vom 22.12.2025). Jahressteuer wird auf volle Euro abgerundet.

Ergebnis

Kfz-Steuer pro Jahr

102 €

Benzin, 1598 cm³, 129 g CO₂/km

Hubraum-Anteil

32,00 €

16 × 2,00 € je angef. 100 cm³

CO₂-Anteil

70,80 €

Für 34 g über 95 g/km

Pro Monat (rechnerisch)

8,50 €

Die Steuer wird i. d. R. jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen

Rechenweg (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG)

Hubraum: 16 angefangene 100 cm³ × 2,00 €32,00 €
+ CO₂ über 95 g/km (Stufentarif 2,00–4,00 €/g)70,80 €
= Jahressteuer (auf volle Euro abgerundet)102 €

Gilt für Pkw. Motorräder (1,84 € je angefangene 25 cm³), Wohnmobile (nach Gewicht und Schadstoffklasse), Oldtimer-H-Kennzeichen (pauschal 191 €) und Nutzfahrzeuge werden anders besteuert. Verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts; amtlicher Rechner: bundesfinanzministerium.de.

Unverbindliche Schätzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 3d KraftStG (Stand: 2026, inkl. 8. KraftStG-ÄndG vom 22.12.2025). Gilt für Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009; Motorräder, Wohnmobile, Oldtimer, Nutzfahrzeuge und Altfahrzeuge im Emissionsklassen-Tarif sind nicht abgebildet. Verbindlich ist allein der Bescheid des Hauptzollamts; amtlicher Rechner unter bundesfinanzministerium.de.

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Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer für Pkw 2026?

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 aus zwei Teilen (§ 9 KraftStG): einem Hubraumanteil von 2,00 € (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel) je angefangene 100 cm³ und einem CO2-Anteil für den Ausstoß über 95 g/km. Bei Erstzulassung ab 2021 gilt ein sechsstufiger Tarif von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm, bei Erstzulassung 2014–2020 einheitlich 2,00 € je Gramm über 95 g/km. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet.

Wie funktioniert der CO2-Stufentarif für Erstzulassungen ab 2021?

Der Satz steigt in sechs Stufen und gilt jeweils nur für die Gramm innerhalb der Stufe: über 95–115 g/km 2,00 €, über 115–135 g/km 2,20 €, über 135–155 g/km 2,50 €, über 155–175 g/km 2,90 €, über 175–195 g/km 3,40 € und über 195 g/km 4,00 € je Gramm. Ein Benziner mit 129 g/km zahlt also 20 × 2,00 € + 14 × 2,20 € = 70,80 € CO2-Anteil — die Teilbeträge werden addiert.

Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (verkündet am 22.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026) wurde die Befreiung verlängert: Reine E-Autos mit Erstzulassung bis zum 31.12.2030 sind zehn Jahre ab Erstzulassung steuerfrei, längstens bis zum 31.12.2035. Die Befreiung gilt automatisch ohne Antrag und geht beim Gebrauchtkauf auf den neuen Halter über. Danach zahlen E-Autos die gewichtsbasierte Steuer mit 50 % Ermäßigung.

Warum zahlen Diesel-Fahrzeuge mehr Kfz-Steuer als Benziner?

Der höhere Hubraumsatz von 9,50 € statt 2,00 € je angefangene 100 cm³ gleicht aus, dass Dieselkraftstoff an der Zapfsäule niedriger besteuert wird (Energiesteuer) als Benzin. Ein 2,0-Liter-Diesel zahlt allein als Sockel 190 € pro Jahr, ein gleich großer Benziner 40 €. Ob sich der Diesel trotzdem rechnet, hängt vor allem von Ihrer Jahresfahrleistung ab.

Gilt dieser Rechner auch für Motorräder, Wohnmobile oder ältere Autos?

Nein, er deckt Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 ab. Motorräder zahlen 1,84 € je angefangene 25 cm³ ohne CO2-Komponente, Wohnmobile werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert, Oldtimer mit H-Kennzeichen pauschal 191 € (Motorräder 46 €). Pkw mit Erstzulassung vor Juli 2009 fallen unter den alten Hubraum-/Emissionsklassen-Tarif — dafür eignet sich der amtliche Rechner des Bundesfinanzministeriums.

Wo finde ich Hubraum und CO2-Wert meines Autos, und wie wird gezahlt?

Beide stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I: der Hubraum im Feld P.1, der kombinierte CO2-Wert im Feld V.7 (für Erstzulassungen ab September 2018 als WLTP-Wert). Zuständig ist seit 2014 die Zollverwaltung: Die Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift vom Hauptzollamt eingezogen; der Steuerbescheid kommt automatisch nach der Zulassung.

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