Pendlerpauschale-Rechner
Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale 2026 — 0,38 € ab dem ersten Kilometer — mit Vergleich zur alten Regelung, Höchstbetrag ohne Pkw und geschätzter Steuerersparnis.
Ihre Angaben
Einfache Strecke in vollen Kilometern (kürzeste Straßenverbindung; eine verkehrsgünstigere längere Strecke ist zulässig).
Tage, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht haben — Homeoffice-Tage zählen nicht (dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale). Üblich: 220–230 bei einer 5-Tage-Woche.
Für die Schätzung Ihrer Steuerersparnis über den Grenzsteuersatz (Grundtarif 2026). Als Faustwert: Bruttogehalt minus Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge.
Stand: 2026 (0,38 €/km ab dem 1. Kilometer, Steueränderungsgesetz 2025 vom 19.12.2025).
Ergebnis
Entfernungspauschale 2026
30 km × 220 Tage × 0,38 €
Geschätzte Steuerersparnis
Grenzsteuersatz ≈ 33,4 % auf 1.278 € wirksame Werbungskosten
Vorteil gegenüber 2025
Alte Regel: 2.156 € (0,30 € bis km 20, 0,38 € ab km 21)
Rechenweg
| 30 km × 220 Arbeitstage × 0,38 € | 2.508,00 € |
| − davon ohne Wirkung (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €) | −1.230,00 € |
| = steuerlich wirksame Werbungskosten | 1.278,00 € |
| × Grenzsteuersatz 33,4 % ≈ Ersparnis | 426,69 € |
Schätzung über den Grenzsteuersatz des Grundtarifs 2026 (ohne Soli/Kirchensteuer, ohne Splitting). Die exakte Wirkung zeigt erst der Steuerbescheid.
Unverbindliche Schätzung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2025 (Stand: 2026, 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer). Die Steuerersparnis wird über den Grenzsteuersatz des Grundtarifs 2026 genähert — ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ehegattensplitting. Fährgemeinschafts-Sonderregeln, Sammelpunkte und Behinderten-Pauschalen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG) sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist der Steuerbescheid Ihres Finanzamts.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Seit dem 01.01.2026 einheitlich 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer — dauerhaft, beschlossen mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat: 19.12.2025). Bis Ende 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Bei 20 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen bedeutet das 352 € mehr Werbungskosten pro Jahr.
Zählt die einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?
Nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, in vollen Kilometern abgerundet, einmal pro Arbeitstag — egal wie oft Sie fahren. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen. Das Verkehrsmittel spielt für den Satz keine Rolle.
Was bedeutet der Höchstbetrag von 4.500 € ohne eigenen Pkw?
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, zu Fuß oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft pendelt, kann höchstens 4.500 € Entfernungspauschale pro Jahr ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw (auch Dienstwagen) gilt keine Obergrenze. ÖPNV-Pendler dürfen alternativ ihre tatsächlichen Ticketkosten absetzen, wenn diese über der Pauschale liegen.
Ab wann spart die Pendlerpauschale wirklich Steuern?
Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, den das Finanzamt automatisch abzieht. Mit 0,38 €/km und 220 Arbeitstagen ist das ab etwa 15 km einfacher Entfernung der Fall. Die Ersparnis entspricht dann ungefähr dem übersteigenden Betrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz — bei 45.000 € zvE und 30 km Arbeitsweg rund 430 € pro Jahr.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Ein Ausgleich für Geringverdiener: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), bringt ein Werbungskostenabzug nichts. Stattdessen gibt es auf Antrag in der Steuererklärung 14 % der Entfernungspauschale, soweit sie sich steuerlich nicht auswirkt (§§ 101 ff. EStG). Die ursprünglich bis 2026 befristete Prämie wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfristet.
Zählen Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale mit?
Nein. Die Entfernungspauschale gibt es nur für Tage, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsuchen. Für Heimarbeitstage können Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (maximal 1.260 € für 210 Tage im Jahr) ansetzen — beides für denselben Tag geht nicht, außer Sie fahren zusätzlich zur Arbeit.