Kirchensteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2026 — 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, mit Kinderfreibetrag (§ 51a EStG) und monatlicher Belastung.

Ihre Angaben

Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) laut Steuerbescheid. Daraus berechnet der Rechner die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026.

Kinder mindern die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um je 9.756 € (Kinderfreibetrag 2026, § 51a EStG) — auch wenn Kindergeld gezahlt wird.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Kirchensteuersatz 9 % in Nordrhein-Westfalen; Bemessungsgrundlage nach § 51a EStG.

Ergebnis

Kirchensteuer pro Jahr

949,32 €

9 % der Bemessungsgrundlage (Nordrhein-Westfalen)

Pro Monat

79,11 €

Kirchensteuer monatlich

Kirchensteuersatz

9 %

Nordrhein-Westfalen

Rechenweg

Einkommensteuer (ohne Kinderfreibetrag)10.548,00 €
× Kirchensteuersatz9 %
= Kirchensteuer949,32 €

Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar und mindert so Ihre Einkommensteuer im Folgejahr — diese Rückwirkung ist hier nicht eingerechnet. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.

Unverbindliche Schätzung (Stand: 2026). Kirchensteuersätze 8 % (BY, BW) bzw. 9 % (übrige Länder); Bemessungsgrundlage mit Kinderfreibeträgen nach § 51a EStG. Nicht abgebildet sind die landesrechtliche Kappung, das besondere Kirchgeld und die Rückwirkung des Sonderausgabenabzugs. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Bei einer Einkommensteuer von 10.000 € sind das also 800 € (8 %) bzw. 900 € (9 %) im Jahr. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer, nicht das Einkommen.

Senken Kinder die Kirchensteuer?

Ja. Für die Kirchensteuer (und den Solidaritätszuschlag) wird die Einkommensteuer nach § 51a EStG mit den Kinderfreibeträgen gerechnet — auch wenn Sie Kindergeld bekommen. Jeder Kinderfreibetrag (2026: 9.756 €) mindert das zu versteuernde Einkommen, das der Kirchensteuer zugrunde liegt, und damit die Steuer spürbar.

Wie kann ich die Kirchensteuer senken oder vermeiden?

Die gezahlte Kirchensteuer ist unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar und mindert so Ihre Einkommensteuer. In vielen Ländern gibt es bei hohen Einkommen eine Kappung (Begrenzung auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens), die meist beantragt werden muss. Vollständig entfällt die Kirchensteuer nur mit dem Kirchenaustritt.

Was passiert bei einem Kirchenaustritt?

Mit der Austrittserklärung beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland, gegen eine geringe Gebühr) endet die Kirchensteuerpflicht in der Regel ab dem Folgemonat. Bereits gezahlte Kirchensteuer wird nicht erstattet; für das Austrittsjahr wird anteilig abgerechnet.

Zahlen Ehepaare gemeinsam Kirchensteuer?

Sind beide Partner Kirchenmitglieder, wird die Kirchensteuer aus der gemeinsamen Einkommensteuer (Splittingtarif) berechnet und meist hälftig zugeordnet. Ist nur ein Partner Mitglied (glaubensverschiedene Ehe), zahlt dieser Kirchensteuer auf seinen Anteil; zusätzlich kann ein besonderes Kirchgeld nach einer eigenen Tabelle anfallen.

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