Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)

Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I 2026 nach §§ 149–153 SGB III — mit Leistungsentgelt, 60 %/67 %-Satz und Anspruchsdauer nach Alter und Versicherungszeit.

Ihre Angaben

Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (Bemessungszeitraum). Berücksichtigt wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat (2026).

Ab 50, 55 und 58 Jahren verlängert sich die maximale Anspruchsdauer.

Monate mit Versicherungspflicht (z. B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) in der 5-Jahres-Rahmenfrist vor der Arbeitslosmeldung.

Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Berechnung nach §§ 149–153 SGB III mit pauschalierter Lohnsteuer (durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2,9 %).

Ergebnis

Arbeitslosengeld I pro Monat

1.248,26 €

60 % des Leistungsentgelts (ohne Kind)

ALG I pro Tag

41,61 €

Tagessatz (Monat = 30 Tage)

Anspruchsdauer

12 Monate

Nach § 147 SGB III

Gesamtanspruch (max.)

14.979 €

12 Monate × 1.248,26 €

Rechenweg (§ 153 SGB III, pro Tag)

Bemessungsentgelt (Jahresbrutto ÷ 365 Tage)98,63 €
− Sozialversicherungspauschale (20 %)19,73 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)9,56 €
− Solidaritätszuschlag0,00 €
= Leistungsentgelt69,35 €
× 60 % = ALG I/Tag41,61 €

Schätzung mit pauschalierter Lohnsteuer. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit; dort gibt es auch einen amtlichen Selbstberechnungs-Service (arbeitsagentur.de). Kindergeld, Nebeneinkommen und Sperrzeiten sind hier nicht abgebildet.

Unverbindliche Schätzung nach §§ 147, 149–153 SGB III (Stand: Juni 2026, Beitragsbemessungsgrenze 8.450 €/Monat) mit pauschalierter Lohnsteuer; das amtliche Programmablaufverfahren der Bundesagentur für Arbeit kann geringfügig abweichen. Sperrzeiten, Nebeneinkommen und Restansprüche sind nicht berücksichtigt. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Agentur für Arbeit.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I 2026?

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) — mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 EStG sind es 67 %. Das Leistungsentgelt ist Ihr Bruttoentgelt der letzten 12 Monate abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 20 %, der Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und des Solidaritätszuschlags (§ 153 SGB III). Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I ergeben sich 2026 rund 1.250 € ALG I pro Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Das hängt von Ihren Versicherungsmonaten in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter ab (§ 147 SGB III): 12 Monate Versicherungspflicht ergeben 6 Monate ALG, 24 Monate ergeben 12 Monate. Ab 50 Jahren sind bis zu 15 Monate möglich (30 Versicherungsmonate), ab 55 bis zu 18 Monate (36) und ab 58 bis zu 24 Monate (48 Versicherungsmonate).

Welche Rolle spielt meine Steuerklasse beim ALG I?

Eine große: Die Lohnsteuer wird pauschal nach der Steuerklasse abgezogen, die zu Beginn des Jahres galt, in dem der Anspruch entstand. Steuerklasse III führt zum höchsten, Steuerklasse V zum niedrigsten ALG. Ein Steuerklassenwechsel unter Ehegatten wird von der Agentur für Arbeit nur berücksichtigt, wenn er zweckmäßig ist — er sollte vor Jahresbeginn bzw. rechtzeitig vor der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Zählt mein gesamtes Gehalt für das Arbeitslosengeld?

Nein. Berücksichtigt wird nur das beitragspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung — 2026 sind das 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, soweit sie beitragspflichtig waren; alles oberhalb der Grenze erhöht das ALG nicht.

Wird beim Arbeitslosengeld Kirchensteuer abgezogen?

Nein. Nach § 153 SGB III werden vom Bemessungsentgelt nur die Sozialversicherungspauschale von 20 %, die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen — Kirchensteuer bleibt außen vor. Das ALG selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte erhöhen.

Was passiert bei einer Sperrzeit?

Bei versicherungswidrigem Verhalten — etwa Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung — ruht der Anspruch. Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe dauert in der Regel 12 Wochen und kürzt die Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Dieser Rechner bildet Sperrzeiten nicht ab.

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