Kurzarbeitergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld 2026 — 60 % oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz nach §§ 105–106 SGB III, inklusive Rechenweg und monatlichem Gesamteinkommen.
Ihre Angaben
Ihr normales monatliches Bruttogehalt ohne Mehrarbeit. Berücksichtigt wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat (2026).
Wie stark die Arbeitszeit (und damit das Brutto) reduziert ist. 50 % bedeutet: Sie arbeiten und verdienen nur noch die Hälfte (Ist-Entgelt).
Stand: Juni 2026 — Steuerjahr 2026. Berechnung nach §§ 105–106 SGB III mit pauschaliertem Nettoentgelt (durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2,9 %).
Ergebnis
Kurzarbeitergeld pro Monat
60 % der Nettoentgeltdifferenz (ohne Kind)
Ist-Netto (reduziert)
Pauschaliertes Netto bei Kurzarbeit
Monatlich gesamt
Ist-Netto + Kurzarbeitergeld
Rechenweg (§ 106 SGB III, pro Monat)
| Pauschal-Netto aus Soll-Entgelt | 2.109,33 € |
| − Pauschal-Netto aus Ist-Entgelt | −1.191,42 € |
| = Nettoentgeltdifferenz | 917,92 € |
| × 60 % = Kurzarbeitergeld | 550,75 € |
Schätzung mit pauschaliertem Nettoentgelt. Maßgeblich ist die amtliche Leistungsentgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit; das tatsächliche Kug kann um einige Euro abweichen. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann in der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.
Unverbindliche Schätzung (Stand: 2026) nach §§ 105–106 SGB III mit pauschaliertem Nettoentgelt (Einkommensteuertarif 2026, durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2,9 %). Maßgeblich ist die amtliche Leistungsentgelttabelle der Bundesagentur für Arbeit; das tatsächliche Kug kann um einige Euro abweichen. Nicht abgebildet: Nebeneinkommen, Sonderfälle und der Progressionsvorbehalt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz — also der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und mit Kurzarbeit (Ist). Mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 EStG steigt der Satz auf 67 % (erhöhter Leistungssatz).
Wie wird die Nettoentgeltdifferenz berechnet?
Vom Soll- und vom Ist-Bruttoentgelt wird jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt: Brutto minus 20 % Sozialversicherungspauschale, minus Lohnsteuer nach Steuerklasse, minus Solidaritätszuschlag. Die Differenz dieser beiden Nettobeträge ist die Nettoentgeltdifferenz, von der 60 bzw. 67 % als Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Gibt es eine Obergrenze beim Kurzarbeitergeld?
Ja. Das Soll-Entgelt wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt — 2026 sind das 8.450 € pro Monat. Verdienst oberhalb dieser Grenze fließt nicht in die Berechnung ein, sodass das Kurzarbeitergeld gedeckelt ist.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialabgabenfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben — eine Nachzahlung ist möglich.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt grundsätzlich bis zu 12 Monate. In wirtschaftlichen Krisen kann die Bundesregierung sie per Rechtsverordnung verlängern (während der Corona-Pandemie etwa auf bis zu 24 Monate).